Werte Spieler, liebe Freunde, wie bereits versprochen laden wir euch hiermit nun zu unserer 2. Con der Tausendsee-Reihe ein. Auch 2019 möchten wir euch an Pfingsten einen neuen Teil unserer Welt zeigen und ihn zum Leben erwecken.
Erst einmal zum OT-Teil:
Genauso wie bei LoTS 1 haben wir keine FSK Beschränkung und möchten ab einer gewissen Kinderteilnehmerzahl eine Mama/einen Papa involvieren um auch den Kleinen einen Plot anbieten zu können.
Unsere Taverne bietet wie immer Getränke und kleine Snacks zu fairen Preisen an.
Da es ein bekanntes Gelände ist bieten wir euch erneut nicht nur Zeltplätze und sanitäre Anlagen mit Duschen, sondern auch eine begrenzte Anzahl an Hüttenplätzen an. 5 Hütten (2x 6 Betten, 1x 7 Betten, 2x 8 Betten) (Decken und Kissen vorhanden, Bettbezüge bitte mitbringen) stehen euch zur Verfügung. Ebenfalls ist es möglich 5 Mannschaftszelte mit 4,5x5,5 m für je 40€ zu mieten. Für unsere NSCs haben wir eine weitere Hütte mit 8 Betten und 3 weitere Mannschaftszelte reserviert. Kein Hüttenplatz mehr frei? Lieber mit eigenen Zelten? Auch kein Problem. Es gibt große Parzellen im Wald für eigene Zelte. Jede Parzelle ist mit Holzzäunen eingefasst und hat einen eigenen Unterstand mit fester Feuerstelle. Und sollten alle Parzellen vergeben sein, haben wir noch zwei Fussballfeld große Wiesen für euch.
Anmeldung? Per e-Mail an Weltenseglerorga@web.de mit: OT-/IT-Name Alter Gruppenname Zeltgröße Allergien? Ersthelfer? Hausplatz? Mannschaftszelt? Parzelle? Gemeinschaftszeltplatz?
Ihr erhaltet eine Bestätigungsmail mit den Kontodaten. Die gültige Staffel bezieht sich auf den Zahlungseingang, nicht auf das Datum der Bestätigungsmail.
Wir freuen uns euch zahlreich begrüßen zu dürfen und stürzen uns voller Vorfreude auf die Vorbereitungen um euch und uns ein tolles Wochenende zu bereiten. Bis dahin, eure Weltenseglerorga
Und nun zum IT-Teil:
Diejenigen, die bereits auf Tamandani waren wurden direkt von Dr. Blighton angeschrieben und erhielten eine Kopie des Briefes. Vielleicht ist eine dieser Abschriften verloren gegangen oder absichtlich weiter vervielfältigt worden, doch auch diejenigen, die Tausendsee bisher noch nicht besucht haben erlangten eine und erhielten somit die Möglichkeit, diese neue und fremde Welt zu bereisen und erkunden.|addpics|maq-1-8153.png|/addpics|
Liebe Spieler und vor allem Teilnehmer von LoTS 1,
da viel passiert ist und vor allem das Ende nicht allen klar definiert war würden wir euch hier bitten uns zu schreiben, was genau ihr geplant habt. Bleibt ihr auf der Insel, reist ihr ab oder plant ihr gar etwas ganz anderes? Wir möchten es wissen, damit wir weiter damit arbeiten können. Dafür meldet euch entweder bei uns im Forum ( Weltensegler.xobor.de ) an und schreibt uns eine PN oder schreibt uns hier. Wenn ihr euch noch besprechen müsst bieten wir euch ebenfalls im Forum einen Platz dafür. Wichtig ist, dass wir innerhalb der nächsten 2 Wochen eine Antwort bekommen was ihr machen möchtet. Wenn bis dahin nichts bei uns eingegangen ist werten wir es als ereignislose Abreise eurerseits.
Des Weiteren möchten wir jeden, der an weiterem Downtimespiel/Metaspiel (Spiel zwischen unseren Cons) interessiert ist bitten sich hier im Forum anzumelden und uns einen Steckbrief seines Charakters zu schicken. Dieser sollte alles beinhalten, dass ihr für diesen Charakter als wichtig erachtet (Name, Alter, Vorlieben, Abneigungen, Feindschaften, Fähigkeiten, kurzum alles, was ihn von anderen unterscheidet). Sobald das oben Erwähnte geklärt ist bekommt ihr dann weitere Informationen wie es weiter geht. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende, eure Weltenseglerorga
Legend of Thousand Seas 1 – Neue Ufer 18.05.-21.05.2018
Die Weltenseglerorga lädt ein zur ersten Con der Tausendsee-Reihe in einer komplett neuen Welt. Mit viel Liebe zum Detail haben wir die Winterpause genutzt um euch nun etwas Eigenes präsentieren und zum Spielen anbieten zu können.
Wie bei uns üblich gibt es zu einem späteren Zeitpunkt noch eine IT-Einladung.
Für diese erste Abenteuer-/Entdecker-Con haben wir keine FSK Beschränkung und möchten ab einer gewissen Kinderteilnehmerzahl eine Mama/einen Papa involvieren um auch den Kleinen einen Plot anbieten zu können.
Unsere Taverne bietet wie immer Getränke und kleine Snacks zu fairen Preisen an.
Dieses Mal bieten wir euch nicht nur Zeltplätze und sanitäre Anlagen mit Duschen, sondern auch eine begrenzte Anzahl an Hüttenplätzen an. 5 Hütten (2x 6 Betten, 1x 7 Betten, 2x 8 Betten) (Decken und Kissen vorhanden, Bettbezüge bitte mitbringen) stehen euch zur Verfügung. Ebenfalls ist es möglich 5 Mannschaftszelte mit 4,5x5,5 m für je 40€ zu mieten. Für unsere NSCs haben wir eine weitere Hütte mit 8 Betten und 3 weitere Mannschaftszelte reserviert. Kein Hüttenplatz mehr frei? Lieber mit eigenen Zelten? Auch kein Problem. Es gibt große Parzellen im Wald für eigene Zelte. Jede Parzelle ist mit Holzzäunen eingefasst und hat einen eigenen Unterstand mit fester Feuerstelle. Und sollten alle Parzellen vergeben sein, haben wir noch zwei Fussballfeld große Wiesen für euch.
Staffel 1 bis 04.03.2018 Staffel 2 bis 08.04.2018 Staffel 3 bis 15.05.2018
Bitte meldet euch an via Weltenseglerorga@web.de mit: OT-/IT-Name Alter Gruppenname Zeltgröße Allergien? Ersthelfer? Hausplatz? Mannschaftszelt? Parzelle? Gemeinschaftszeltplatz?
Ihr erhaltet eine Bestätigungsmail mit den Kontodaten. Die gültige Staffel bezieht sich auf den Zahlungseingang, nicht auf das Datum der Bestätigungsmail.
Wir freuen uns schon sehr auf euch und fiebern Pfingsten entgegen. Bis bald, eure Weltensegler
AGB der Weltensegler-Orga zur Teilnahme an Rollenspielveranstaltungen §1 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. § 2 Regelwerk (gültig bei Teilnahme als Spieler) 1. Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen. 2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. § 3 Sicherheit 1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen. 2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Spielsicherheit seiner Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) während der gesamten Veranstaltung zu gewährleisten. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. 4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Liverollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten. 5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen, wie Klettern, unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. 6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. § 4 Haftung 1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. 2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. § 5 Urheberrecht an Aufzeichnungen und Bildern 1. Alle Rechte von Seiten des Veranstalters gemachten Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. 3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler. 4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. 5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig. § 6 Übertragung der Bildrechte 1. Der Teilnehmer stimmt einer Veröffentlichung, der von ihm im Rahmen der Veranstaltung gemachten Aufnahmen durch den Verein „Fantastische Abenteuer e. V.“ zu. 2. Er verzichtet auf Honorarzahlungen in jeglicher Form und erhebt keinerlei Ansprüche. Die Namensnennung der Abgelichteten steht im Ermessen des Vereins „Fantastische Abenteuer e. V.“. 3. Der Teilnehmer gestattet dem Verein „Fantastische Abenteuer e. V.“ die Nutzung der Fotos für alle Medien ( Print und Presseerzeugnissen sowie Internet und Film). 4. Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung der Verwendung ist nicht vereinbart. Der Weiterverkauf der Bilder ist nicht zulässig. 5. Der „Fantastische Abenteuer e. V.“ versichert, dass das Bildmaterial nicht für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen oder in rufschädigender Art verwendet wird. § 7 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung 1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. 2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 – innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn und ohne triftigen Grund – behält sich der Veranstalter vor gegebenenfalls den Teilnahmebeitrag nicht zu erstatten. Bei Rücktritt eines Teilnehmers bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter einen Teil des Teilnahmebeitrages einbehalten. Die Höhe dieses Teiles ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt oder der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben kann, und mit dieser Ersatzperson, bzw. diesem neuen Teilnehmer, kommt ein Vertrag nach §1 zustande, so verzichtet der Veranstalter auf die Einbehaltung des Teilnahmebeitrages. § 8 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug 1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 10,- fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen. 2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen. 3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen. 4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. § 9 NSC-Klausel (gültig für Teilnahme als Nichtspielercharakter) 1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. 2. NSC, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden. § 10 Rabatte 1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte (hierzu zählt insbesondere die Differenz zwischen Spieler und NSC-Preis) vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. 2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen. § 11 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz 1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. 2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc). 3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt. 4. Alle vom Teilnehmer gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. § 12 Minderjährige 1. Jeder Teilnehmer unter 18 Jahren muss eine volljährige Aufsichtsperson, die die unterschriebene Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten und einen gültigen Ausweis besitzt, benennen. 2. Die Aufsichtsperson muss während der Veranstaltung zur gleichen Zeit wie die zu beaufsichtigende Person an der Veranstaltung anwesend sein. Die Aufsichtsperson haftet für den Zeitraum der Veranstaltung im Rahmen der Aufsichtspflicht für die minderjährige Person. 3. Jeder Teilnehmer unter 16 Jahren kann nur in Begleitung seiner Eltern teilnehmen. § 13 Unterbringung Der Veranstalter achtet, aufgrund der Art der Veranstaltung in Spielgruppen, nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung. § 14 - Sonstiges Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Weltensegler-Orga, Kassel, den 03.08.2017
Ihr wolltet uns schon immer mal sagen, was ihr von uns und unseren Veranstaltungen haltet? Immer her damit. Denn nur durch negatives und positives Feedback können wir unsere Arbeit für euch verbessern und anpassen.